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Über Fritz Fleiner
Fritz Fleiner, reformiert von Aarau, wurde am 24.1.1867 in Aarau geboren und verstarb 26.10.1937 in Ascona. Sohn des Albert und der Leontine Zschokke. Fritz Fleiner studierte Recht in Zürich, Leipzig, Berlin und Paris, 1890 kirchenrechtl. Dissertation, 1892 Habilitation im Kirchenrecht. 1892 an der Univ. Zürich zum PD, 1895 an derselben Univ. zum ao. Prof. für öffentl. Recht und Kirchenrecht, 1897 an der Univ. Basel zum o. Prof. ernannt. 1906 erfolgte seine Berufung nach Tübingen, 1908 nach Heidelberg. 1915-36 o. Prof. für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht an der Univ. Zürich. Ausgezeichneter Redner.
Eingehend befasste sich F. wissenschaftlich mit dem Kirchenrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Bundesstaatsrecht. Sein erstes Hauptwerk („Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts“ 1911) war eine Weiterentwicklung der von Otto Meyer begr. sog. jurist. Methode. Es übte grössten Einfluss aus und gelangte zu weiter Verbreitung; damit fand die moderne Verwaltungsrechtswissenschaft Eingang in die Schweiz. Sein zweites Hauptwerk, „Das Schweiz. Bundesstaatsrecht“ (1923), ist die erste systematische jurist. Darstellung zu diesem Thema. Mit seiner national-liberalen Grundhaltung und seinem ausgeprägten hist.-polit. Denken setzte sich F. v.a. für Wahrung und Ausbau des Rechtsstaates, der Freiheitsrechte sowie insbesondere der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. Sein hist. Sinn ermöglichte ihm aber auch, die wichtige Rolle der Demokratie für die schweiz. Verfassungsentwicklung zu erkennen und darzustellen, so namentlich in seiner brillanten Zürcher Antrittsrede zu „Entstehung und Wandlung moderner Staatstheorien in der Schweiz“ (1916).
Quelle: Dieser Text ist dem Beitrag im Historischen Lexikon der Schweiz von Alfred Kölz entnommen.